Benutzungsbedingungen
Sportbahn Wiegand - Sommerrodelbahn

Wer darf mitfahren?

  • Personen ab 8 Jahren dürfen die Bahn allein benutzen.
  • Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahren dürfen die Bahn nur gemeinsam mit älteren Personen (ab 10 Jahren) auf zweisitzigen Schlitten benutzen. Diese müssen mit der Bahn vertraut gemacht worden sein und die Verantwortung durch die aufsichtspflichtige Person übertragen bekommen
    haben.
  • Der Schlitten darf höchstens mit 150 kg beladen werden .

Fahrverbot gilt für:

  • Kinder unter 3 Jahren
  • Personen, die z. B. aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht ordnungsgemäß auf dem Schlitten Platz nehmen oder diesen nicht ordnungsgemäß bedienen können. Gegebenenfalls ist eine Benutzung in Begleitung von Fachkräften bzw. einer Vertrauensperson möglich, die dann die Verantwortung für die betreffende Person übernimmt.
  • schwangere Personen
  • Personen unter Rauschmitteleinfluss (Alkohol, Drogen, sinnesbeeinflussende Medikamente usw.) Nicht transportiert werden dürfen Tiere, sperrige oder lose Gegenstände.

Was ist zu beachten?

  1. Jeder Fahrgast benutzt diese Sportanlage auf eigenes Risiko und muss dabei geeignete Kleidung tragen.
  2. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass man weder sich noch andere gefährdet. Es sind 25 m Mindestabstand zum Vorausfahrenden einzuhalten. Auffahren auf andere Schlitten ist strengstens verboten. Der Auffahrende haftet für alle Folgen.
  3. Bei Nässe oder Frost ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Erhöhte Besonders am Bahnende erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht. Achtung: Verlängerter Bremsweg und Querpendeln des Schlittens
  4. Leichtsinnige Fahrweise kann zu erheblichen Verletzungen führen. Immer rechtzeitig bremsen und am Bahnende höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Besonders am Bahnende immer höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht!
  5. Immer nach vorne schauen und Oberkörper in Fahrtrichtung halten, nicht hinauslehnen.
  6. Verkehrszeichen beachten und immer auf den vor sich liegenden Bahnabschnitt konzentrieren.
  7. Die Startanweisungen des Personals sowie die angegebenen Startintervalle sind zu befolgen.
  8. Die Benutzung der Bahn ist nur mittels der vorgesehenen Schlitten erlaubt.
  9. Die größere oder allein fahrende Person sitzt immer hinten und ist für die Sicherheit verantwortlich. Sie hält immer beide Hände am Bremshebel und muss stets in der Lage sein, diesen zu betätigen. Nie an die Bahn oder unter den Schlitten fassen!
  10. Arme und Beine sind während der gesamten Fahrt im Schlitten zu halten.
  11. Lose Kleisungsstücke (Caps, Schals, Schuhbänder usw.) sowie langes Haar nicht in die Nähe der Fahrbahn bzw. Laufräder der Schlitten bringen.
  12. Das Betreten und Verlassen der Anlage ist nur an den dafür bestimmten Zu- und Abgängen gestattet. Die Benutzer dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen die Fahrt beginnen und/oder beenden. Bei betriebsbedingtem Stopp Ruhe bewahren, im Schlitten sitzen bleiben und Anweisungen des Personals befolgen.
  13. Das Rauchen sowie die Benutzung von Handys, Kameras etc. ist während der gesamten Fahrt verboten. Für Schäden an oder den Verlust von elektronischen Geräten haftet der Fahrgast.
  14. Unfälle und Schäden sind unverzüglich dem Betriebspersonal zu melden.
  15. Es ist verboten,
    - die Anlage, die Betriebseinrichtungen oder die Schlitten zu beschädigen,
    - Fahrthindernisse zu schaffen,
    - die Anlage unbefugt in Betrieb zu setzen sowie
    - Einrichtungen, die dem Bahnbetrieb oder der Verhütung von Unfällen dienen, unbefugt zu betätigen oder andere betriebsstörende Handlungen vorzunehmen.
  16. Bei Umweltbedingungen, welche eine Sicht von 25 m nicht garantieren, Gewitter oder Dunkelheit, wird der Bahnbetrieb eingestellt.
  17. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Benutzungsbedingungen wird die Benutzung untersagt.
  18. Mit der Benutzung der Anlage erkennt jeder Fahrgast diese Bedingungen unwiderruflich an. Regressansprüche sind ausgeschlossen.